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Vorsorgemappe_aktuell_03_2023.pdf
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Im März 2012 hat der Stadtseniorenrat Biberach, unterstützt vom Arbeitskreis "Vorsorge treffen", eine Vorsorgemappe mit den Musterformularen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung herausgebracht. Die Vorsorgemappe ist bei den Rathäusern im Landkreis Biberach gegen eine geringe Gebühr erhältlich.  Die Verteilung übernimmt zudem der Kreisseniorenrat Biberach.

Ergänzung angesichts Covid19: hier



Online-Patientenverfügung: teurer ist nicht immer besser! - Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat ermittelt:

"Wir haben elf kostenpflichtige Online-Angebote zu Patientenverfügungen untersucht. Die meisten stimmen mit kostenlos erhältlichen Textbausteinen des Bundesjustizministeriums überein.  Bei einigen Angeboten gibt es wortreiche Erweiterungen dieser Vorlagen – da können zu Ihrer Patientenverfügung sogar Missverständnisse aufkommen. Online-Patientenverfügungen versprechen eine schnelle, professionelle Erstellung individuell passender Unterlagen. Dabei reichen die Preise von 10 bis 140 Euro und die Bandbreite der Angebote vom reinen Download der Formulare bis hin zum persönlichen Kontakt mit Experten. ...Die meisten bieten Textbausteine des Bundesjustizministeriums...Allerdings haben wir kaum ein Argument dafür finden können, dass diese kostenpflichtigen Angebote besser abschneiden als gängige Vordrucke, die Sie sich von Ministerien besorgen, aus dem Internet kostenfrei zum Ausfüllen herunterladen oder im Buchhandel kaufen können. Im ungünstigsten Fall können wortreiche Erweiterungen gängiger Formulierungen sogar Zweifel aufwerfen, wenn die Breite der Formulierungen als Unsicherheit des Verfassers interpretiert wird. Dann wäre der höhere Preis für eine solche Version schlecht investiert. Als bedenklich bewerten wir zudem Stil und Inhalt zahlreicher Werbetexte. Häufig schüren diese die Angst, der Medizin ohne die beworbene Patientenverfügung hilflos ausgesetzt zu sein. Dabei ist gerade ein kühler Kopf bei der Erstellung einer Patientenverfügung die beste Garantie für eine nachvollziehbare Bekundung des eigenen Willens."

www.verbraucherzentrale-rip.de