1) Im Rahmen einer Anstellung im Pflegehaushalt:

 

Jeder Haushalt mit einer pflegebedürftigen Person kann eine Hilfskraft aus Deutschland oder einem EU-Mitgliedsland legal anstellen. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) unterstützt bei der Suche und Auswahl geeigneter Kräfte in Zusammenarbeit mit europäischen Arbeitsverwaltungen. Die Hilfen aus EU-Staaten werden an Privathaushalte mit einem pflegebedürftigen Angehörigen gebührenfrei vermittelt.

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV), Team 322, Haushaltshilfenvermittlung, Villemombler Straße 76, 5312 Bonn, Telefon: 0228 713-1414, Fax: 0228 713-2701415, zav-bonn.haushaltshilfen@arbeitsagentur.de, www.zav.de.  

Wer eine Haushalts-/Betreuungs-/Pflegehilfe beschäftigt, ist dann Arbeitgeber. Ein Vorteil ist, dass der Arbeitgeber im Rahmen der tariflichen Möglichkeiten flexibel mit der Hilfskraft aushandeln kann, was wie zu tun ist. Haushaltshilfen dürfen grundsätzlich hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Aufgaben der Grundpflege und der sozialen Betreuung übernehmen. Alle Leistungen, die einer medizinischen oder pflegerischen Ausbildung bedürfen, sind für Haushaltshilfen nicht erlaubt. Dazu zählt zum Beispiel die Medikamentengabe, der Verbandswechsel oder Spritzen zu geben. Dies sind Aufgaben der Behandlungspflege, die in der Regel vom Arzt verordnet, von einem Pflegedienst ausgeführt und über die Krankenkasse abgerechnet werden können.

Grundsätzlich gelten für die Anstellung die Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechtes (etwa Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, Kündigungsschutz, Arbeitszeit, Arbeitsschutz). Es besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten-, Pflege- Unfall- und Arbeitslosenversicherung in Deutschland. Der aktuell geltende Mindestlohn ist zu beachten.

Aus der Pflegeversicherung kann das Pflegegeld für die Hilfen eingesetzt werden. Es entsteht kein Anspruch auf Pflegesachleistung. Sachleistung kann nur für die Leistung von Pflege-diensten und Sozialstationen mit Kassenzulassung beansprucht werden.

 

Das ist bei einer Anstellung zu tun:

  • Abschluss eines Arbeitsvertrages (mit Regelungen zur Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfrist, Bruttoentgelt, Aufgaben)
  • Anmeldung des Arbeitnehmers beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes
  • Beantragung einer Steuer-Identifikationsnummer beim zuständigen Finanzamt
  • Beantragung der Betriebsnummer für den Arbeitgeber beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit, Telefon: 01801 664466
  • Anmeldung der Haushaltshilfe zur Sozialversicherung bei einer Krankenkasse
  • Anmeldung zur Unfallversicherung binnen einer Woche nach Arbeitsaufnahme bei der Unfallkasse Baden-Württemberg, Karlsruhe Telefon: 0721 6098-5216

Hinweis zum Steuerrecht:

Ausgaben für legale Haushalts- und Pflegehilfen können die Steuerschuld um bis zu 4.000 Euro jährlich (maximal 20 Prozent der Kosten) mindern. Steuerberater können auch bei der Anstellung behilflich sein, damit alles legal und sicher abläuft.

 

2) Im Rahmen einer Entsendung od. grenzüberschreitenden Tätigkeit aus dem osteuropäischen Heimatland:

 

Osteuropäische Pflege- oder Betreuungskräfte bedürfen keiner Arbeitserlaubnis, wenn diese von ihrem Arbeitgeber im Heimatland vorübergehend nach Deutschland entsandt werden oder selbst Inhaber eines Pflegedienstes in ihrem Heimatland sind und als selbstständige Pflegekräfte grenzüberschreitend in Deutschland tätig werden. Die Meldepflicht bei der Meldebehörde ist zu beachten. Oft wird diese Möglichkeit als 24-Stunden-Pflege beworben, die jedoch nur eingeschränkt als solche gelten kann.

 

Legal im deutschen Haushalt tätig sind Hilfs- und Pflegekräfte aus Osteuropa, wenn sie also

  • entweder von einem Pflegedienst oder Dienstleister in den osteuropäischen Beitrittsländern der Europäischen Union (EU) angestellt, sozialversichert (notwendiger Nachweis: Sozialversicherungsbescheinigung A 1) und haftpflichtversichert sind und der ihre Steuern im Heimatland abführt,
  • oder als selbstständige Pflegekräfte ihr Gewerbe in Deutschland oder in einem EU-Land angemeldet haben, sozial- und haftpflichtversichert sind und ihre Steuern hier oder im EU-Heimatland abführen
  • der Pflegehaushalt nicht "schwarz" bezahlt

Die Nichtbeachtung der Vorschriften kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. 

 

Agenturen vermitteln Betreuungskräfte aus Osteuropa, dazu hat die Stiftung Warentest im Heft: "Test", Ausgabe 05/2017, S. 86 ff. eine Untersuchung veröffentlicht: hier

Weitere Informationen:

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Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: "Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte im Privathaushalt", 10/2015
Ausländische Haushalts- und Betreuungskr
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Broschüre: Vermittlung von Haushaltshilfen, hrsg. Bundesagentur für Arbeit, 2014
l6019022dstbai641662.pdf
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Broschüre: Häufige Fragen zu Haushaltshilfen aus Osteuropa, hrsg. Bundesagentur für Arbeit
amz-haushaltshilfen-faq.pdf
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Prospekt Haushaltshilfen aus Osteuropa, hrsg. Bundesagentur für Arbeit
amz-haushaltshilfen-flyer-an.pdf
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Erstmals veröffentlicht der Deutsche Caritasverband alle relevanten Informationen rund um das Thema „Haushaltshilfen“ in diesem Inforeader (bzw. Anlage), der einen Überblick über die rechtlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen gibt. Der Inforeader richtet sich an Personen, die als Pflegebedürftige selbst eine Haushaltshilfe beschäftigen wollen, an Angehörige und an Caritasverbände, die diese Beschäftigung über eine Sozialstation unterstützen wollen. Anhand eines beispielhaften Modells wird gezeigt, wie sich die konkreten Anforderungen in der Praxis umsetzen lassen. Checklisten und ein Musterarbeitsvertrag runden die Information ab:

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"Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Haushaltshilfen", hrsg. DCV 2014
07_Haushaltshilfen_Inforeader[1].pdf
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Information zur Beschäftigung von Haushaltshilfen mit Musterarbeitsvertrag, DCV, 2016
Haushaltshilfe_berarbeitung_2016_endf.pd
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Problem Sprache: Im AOK-Verlag ist eine Buchreiche für die Kitteltasche erschienen, die ausländi­schen Pflegekräften ihre Arbeit in Deutschland erleichtern soll. Neben Deutsch-Polnisch – Polnisch-Deutsch gibt es diese Reihe noch in den Sprachen Rus­sisch und Türkisch. Weitere Fremdsprachen sind in Vorbereitung.

Es finden sich dort ein alphabetischer Teil sowie u. a. eine Sortierung der Fach­begriffe nach Lebenswelten. So lassen sich in Gesprächen schnell und gezielt die fehlenden Worte finden. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: http://www.aok-verlag.info/de/pages/Produkte-Themenbereich-Pflege/32/